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Insolvenzantrag der ABK Jokusch Verwaltungsgesellschaft UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Seevetal, 17. Februar 2025 – Die ABK Jokusch Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) wird kein Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Lüneburg hat unter dem Aktenzeichen 47 IN 60/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Bedeutung der Entscheidung

Die ABK Jokusch Verwaltungsgesellschaft UG, mit Sitz in Seevetal, wurde durch die Geschäftsführer Kai Voigt und Brigitte Jokusch vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg (HRB 207160) eingetragen.

Mit der Entscheidung des Gerichts wurden die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger ist dies eine ungünstige Entwicklung, da sie ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen können. Ohne Insolvenzverwalter bleibt nur der individuelle Rechtsweg, dessen Erfolgsaussichten jedoch gering sind, wenn keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden.

Was bedeutet das für das Unternehmen?

In den meisten Fällen führt eine Abweisung mangels Masse zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern kein Nachtragsliquidator bestellt wird. Damit ist die ABK Jokusch Verwaltungsgesellschaft UG wirtschaftlich nicht mehr handlungsfähig.

Ob es für die Verantwortlichen eine Möglichkeit zur Restrukturierung oder einen Neustart unter neuer Firmierung gibt, bleibt abzuwarten. Für Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte bedeutet dies zunächst eine Phase der Unsicherheit.

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