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FvQ GmbH stellt Insolvenzantrag: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Reinbek, 18. Februar 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der FvQ GmbH haben nun auch eine offizielle juristische Dimension erreicht: Das Amtsgericht Reinbek hat im Verfahren 8 IN 25/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der in Lütjensee, Försterkoppel 11, ansässigen Gesellschaft angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 21580 HL, wird durch seinen Geschäftsführer vertreten und hatte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Gerichtliche Maßnahmen zur Stabilisierung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm mit Kanzleisitz in Hamburg bestellt. Mit dieser Entscheidung geht eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsmöglichkeiten für die Schuldnerin einher: Sämtliche Vermögensverfügungen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der FvQ GmbH genau zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Verwaltung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären.

In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Prüfung des Insolvenzverwalters werden darüber bestimmen, ob eine Fortführung des Betriebs möglich bleibt oder ob eine Abwicklung bevorsteht.

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