Würzburg, 18. Februar 2025 – Die Dr3M Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Würzburg, befindet sich in einer finanziell schwierigen Lage. Das Amtsgericht Würzburg hat unter dem Aktenzeichen IN 58/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Vorläufige Insolvenzverwaltung und gerichtliche Maßnahmen
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Manfred Miller, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg (HRB 13126) eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Herrmann bestellt. Das Gericht hat folgende Maßnahmen verfügt:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich, um eine ungeordnete Abwicklung zu verhindern.
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger sowie der Sicherstellung, dass das verbleibende Vermögen geordnet verwaltet wird.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun:
- die wirtschaftliche Lage der Dr3M Beteiligungsgesellschaft mbH prüfen,
- feststellen, ob eine Sanierung oder Liquidation die beste Lösung für die Gläubiger ist,
- mögliche Fortführungsperspektiven für das Unternehmen evaluieren.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Würzburg eingesehen werden. Betroffene können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Für Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter bleibt die Situation ungewiss, bis weitere Schritte zur Zukunft des Unternehmens entschieden sind.