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BaFin empfiehlt schnelle Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei Negativzinsen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Verwahrentgelten, auch bekannt als Negativzinsen, rät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre möglichen Rückforderungsansprüche zeitnah zu prüfen.

Hintergrund: Warum waren Negativzinsen problematisch?

Während der Niedrigzinsphase bis Mitte 2022 hatten einige Kreditinstitute Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben. Diese Praxis beruhte auf der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit 2014 negative Zinsen für Einlagen von Banken eingeführt hatte.

Mehrere Verbraucherzentralen klagten gegen vier Kreditinstitute, die entsprechende Gebühren eingeführt hatten.

BGH-Urteil: Welche Entgelte waren unzulässig?

Am 4. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Erhebung von Negativzinsen bei Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig war.

  • Begründung: Diese Konten dienen dem mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau und sollen durch Zinsen vor Inflation schützen. Die Erhebung eines Verwahrentgelts widerspricht diesem Zweck.

Bei Girokonten könne die Erhebung eines Verwahrentgelts zwar grundsätzlich erlaubt sein, allerdings erklärte der BGH die konkreten Klauseln der Kreditinstitute für unwirksam.

  • Grund: Die Berechnung der Negativzinsen sei intransparent, da unklar bleibe, welcher Guthabenstand tatsächlich für die Berechnung maßgeblich ist – insbesondere, wenn sich der Kontostand mehrmals täglich ändert.

Verbraucher sollten schnell handeln

Die BaFin empfiehlt betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, zeitnah zu prüfen, ob sie von den Urteilen betroffen sind und Rückforderungsansprüche geltend machen können.

Verjährungsfrist beachten: Ansprüche auf Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Negativzinsen aus dem Jahr 2022 verjähren in der Regel bis Ende 2025.
Beratung nutzen: Verbraucherzentralen oder Anwälte können bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen helfen.

Die BaFin rät dringend dazu, jetzt aktiv zu werden, um finanzielle Ansprüche nicht zu verlieren.

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