Was als glücklicher Zufallsfund begann, endete für ein Ehepaar aus Deutschland mit einer Verurteilung: Bei Renovierungsarbeiten in einem alten Haus fanden die beiden 400.000 Deutsche Mark in bar – und behielten das Geld. Doch anstatt sich über ihren unerwarteten „Schatz“ zu freuen, mussten sie sich bald vor Gericht verantworten.
Der Fund: Ein Vermögen hinter der Wand
Das Ehepaar hatte eine alte Immobilie gekauft und war dabei, sie umfangreich zu renovieren. Beim Entfernen einer Wandverkleidung entdeckten sie mehrere Bündel mit Banknoten – insgesamt 400.000 DM, gut versteckt in einem Hohlraum. Anstatt den Fund zu melden, entschieden sie sich, das Geld für sich zu behalten.
Verhängnisvolle Spur: Warum der Plan scheiterte
Da die D-Mark nach der Euro-Einführung immer noch umtauschbar war, wollte das Paar die alten Banknoten schrittweise in Euro eintauschen. Doch die Bundesbank wurde misstrauisch: Große Mengen alter D-Mark, die plötzlich in Umlauf gebracht werden, wecken schnell das Interesse der Behörden.
Über die Seriennummern der Scheine konnte die Polizei schließlich nachverfolgen, dass das Geld aus einer nicht deklarierten Quelle stammte. Als die Ermittler Nachforschungen anstellten, rückte das Ehepaar in den Fokus – und die Wahrheit kam ans Licht.
Die Strafe: Fundunterschlagung statt Finderlohn
Rein rechtlich hätte das Ehepaar den Fund bei der Polizei oder dem Fundbüro melden müssen. Da sie dies nicht taten, wurden sie wegen Fundunterschlagung (§ 246 StGB – Unterschlagung) verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden das Geld absichtlich behalten wollten, obwohl sie wussten, dass es nicht ihnen gehörte.
Die Strafe fiel empfindlich aus:
- Geldstrafe für beide Eheleute
- Verlust des gesamten gefundenen Geldes
- Vorstrafe wegen Unterschlagung
Lehren aus dem Fall: Was tun, wenn man Bargeld findet?
Der Fall zeigt: Ein Fund von Bargeld ist nicht automatisch ein Gewinn. Wer größere Geldbeträge entdeckt, muss sich an bestimmte Regeln halten:
- Meldung bei den Behörden: Große Summen sollten sofort bei der Polizei oder dem Fundbüro angezeigt werden.
- Sechsmonatige Frist: Wenn sich nach sechs Monaten kein rechtmäßiger Besitzer meldet, kann der Finder unter Umständen Anspruch auf das Geld haben.
- Vorsicht beim Umtausch: Plötzliche Einzahlungen hoher Bargeldbeträge können Misstrauen erregen – Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden.
Für das Ehepaar blieb vom unerwarteten Geldsegen am Ende nur Ärger übrig – ein teurer Fehler, der ihnen eine Vorstrafe einbrachte.