Berlin, 14. Februar 2025 – Die Bemühungen der AOK Nordost, ein Insolvenzverfahren gegen die DGH Deutsche Grundwert Holding AG zu eröffnen, sind gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36d IN 5118/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Bedeutung der Entscheidung
Die DGH Deutsche Grundwert Holding AG, ehemals geschäftsansässig in der Landsberger Allee 366, Berlin, wurde von den Vorständen Frank Peinelt und Michael Paul Power vertreten. Da jedoch nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, hat das Gericht den Antrag der AOK Nordost abgewiesen.
Eine Insolvenz mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichende Mittel verfügt, um ein geregeltes Insolvenzverfahren durchzuführen. In vielen Fällen folgt daraufhin die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern kein Nachtragsliquidator bestellt wird.
Auswirkungen für Gläubiger
Für die Gläubiger, insbesondere die AOK Nordost, ist diese Entscheidung problematisch, da sie nun kaum Chancen haben, ihre offenen Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen. Stattdessen müssten sie versuchen, Forderungen individuell durchzusetzen – was ohne verwertbare Vermögenswerte kaum Erfolgsaussichten hat.
Rechtsmittel und nächste Schritte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Für die DGH Deutsche Grundwert Holding AG bedeutet diese Abweisung in der Regel das faktische Ende der Geschäftstätigkeit. Ob ehemalige Verantwortliche einen Neustart mit einer neuen Gesellschaft versuchen oder ob dies das endgültige Aus bedeutet, bleibt abzuwarten.