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Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Göppingen ordnet Maßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Göppingen, 14. Februar 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG haben nun juristische Konsequenzen: Das Amtsgericht Göppingen hat unter dem Aktenzeichen 3 IN 50/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Vorläufige Insolvenzverwaltung und Maßnahmen

Das Unternehmen mit Sitz in der Mittleren-Karlstraße 93-97, Göppingen, vertreten durch die Grimm Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Lars von Wichert, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRA 530066 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Winterhoff aus Ulm bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern, offene Forderungen zu verwalten und die wirtschaftliche Lage zu bewerten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden weitreichende Einschränkungen verhängt:

  • Zwangsvollstreckungen und einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
  • Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Bankkonten und Außenstände werden unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters gestellt, um unkontrollierte Abflüsse zu verhindern.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  • Zudem kann er Masseverbindlichkeiten begründen, insbesondere für Lohnzahlungen (Insolvenzgeld), Betriebskosten, Versicherungen und weitere betriebsnotwendige Aufwendungen.

Mögliche Betriebsfortführung

Anders als in vielen anderen Insolvenzfällen ermöglicht der Beschluss eine vorläufige Fortführung des Unternehmens. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise Lieferanten bezahlen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Betroffene können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göppingen einsehen. Zudem besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG gerettet werden kann oder ob eine Liquidation bevorsteht. Die Möbelbranche steht unter starkem Wettbewerbsdruck, und hohe Betriebskosten sowie verändertes Kaufverhalten setzen viele Unternehmen unter Druck.

Ob das Einrichtungshaus eine zweite Chance bekommt oder endgültig vom Markt verschwindet, wird sich bald zeigen. Für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden bleibt die Lage ungewiss.

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