Ronnenberg, 17. Februar 2025 – Die BIM – Verkauf und Kundendienst GmbH steht vor finanziellen Herausforderungen. Das Amtsgericht Hameln hat unter dem Aktenzeichen 37 IN 14/25 -1 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Vorläufige Insolvenzverwaltung und Maßnahmen
Das Unternehmen mit Sitz in Ronnenberg unterliegt nun strengen finanziellen Beschränkungen. Das Gericht hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen, sodass sämtliche Transaktionen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier aus Hannover bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die nächsten Schritte im Verfahren vorzubereiten.
Zusätzlich wurden Drittschuldner – also Geschäftspartner oder Kunden mit offenen Forderungen – angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln eingesehen werden. Die BIM – Verkauf und Kundendienst GmbH sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation unausweichlich wird.
Die Handels- und Dienstleistungsbranche steht aktuell vor zahlreichen Herausforderungen, darunter steigende Betriebskosten, verändertes Kaufverhalten und zunehmender Wettbewerb. Ob die BIM – Verkauf und Kundendienst GmbH eine zweite Chance bekommt oder endgültig vom Markt verschwindet, wird sich bald entscheiden. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Lage vorerst ungewiss.