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BaFin warnt vor LumiGain (lumigain.io): Illegale Kryptodienstleistungen ohne Zulassung

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website lumigain.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Plattform ohne behördliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt, wodurch Anleger erhebliche Risiken eingehen.

Besonders irreführend ist die Behauptung der Betreiber, sie würden von einer „Crypto Standards Commission“ reguliert. Dabei handelt es sich um keine anerkannte Finanzmarktaufsichtsbehörde, sondern um eine fragwürdige Organisation ohne offizielle Befugnisse. In Deutschland benötigt jeder Anbieter von Kryptowerte- und Finanzdienstleistungen eine offizielle Zulassung der BaFin. Die „Crypto Standards Commission“ kann keine solche Erlaubnis erteilen.

Anleger können in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert und zugelassen ist.

Diese Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Wichtige Hinweise für Anleger

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten dazu, bei Geldanlagen im Internet besonders wachsam zu sein. Betrügerische Plattformen lassen sich oft durch eine gründliche Recherche enttarnen.

Weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor Finanzbetrug gibt die BaFin in der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“, die typische Betrugsmaschen am Finanzmarkt thematisiert.

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