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BaFin warnt vor Eurofina Financial Group Limited – Verdacht auf Identitätsdiebstahl und betrügerisches Aktienangebot
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BaFin warnt vor Eurofina Financial Group Limited – Verdacht auf Identitätsdiebstahl und betrügerisches Aktienangebot

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Eurofina Financial Group Limited. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet die Gesellschaft unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und täuscht Anlegerinnen und Anlegern vor, Aktien der Duracell Inc. erwerben zu können. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die angebotenen Aktien tatsächlich existieren und übereignet werden.

Keinerlei Genehmigung für Finanzgeschäfte

Die Eurofina Financial Group Limited verfügt weder über eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) noch über die für ein öffentliches Wertpapierangebot erforderlichen Wertpapierprospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Dies bedeutet, dass das Unternehmen illegal Wertpapiere anbietet und sich nicht an die strengen regulatorischen Anforderungen hält.

Täuschung durch vermeintliches Aktienangebot

  • Die Gesellschaft tritt über die Website eurofinalimited.com auf und bewirbt neben Duracell-Aktien auch Aktien weiterer Unternehmen.
  • Die dafür erforderlichen Wertpapierprospekte liegen nicht vor, sodass Anleger keine fundierten Informationen zur Sicherheit der Geldanlage erhalten.
  • Neben dem Aktienhandel werden weitere Dienstleistungen angeboten, darunter die Eröffnung von Online-Depots und Festgeldanlagen – ebenfalls ohne regulatorische Genehmigung.

Verdacht auf Identitätsdiebstahl

Eurofina Financial Group Limited gibt als Unternehmenssitze Welwyn und London (Vereinigtes Königreich) an und suggeriert, beim britischen Companies House registriert zu sein. Nach Erkenntnissen der BaFin handelt es sich hierbei jedoch vermutlich um einen Identitätsdiebstahl zulasten der tatsächlich existierenden Eurofina Limited.

Betrugsmuster bei Aktienangeboten im Internet

In der Vergangenheit gab es zahlreiche Betrugsfälle, bei denen Anlegern Aktien bekannter Unternehmen zur Zeichnung angeboten wurden, die nach Zahlung nicht geliefert wurden. In einigen Fällen existierten die beworbenen Wertpapiere nicht einmal.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen ausdrücklich davor, ungesicherte Investitionen über das Internet zu tätigen, ohne die Anbieter sorgfältig zu prüfen.

Wie können sich Anleger schützen?

Seriosität überprüfen: Nur Anbieter mit einer gültigen BaFin-Lizenz sind berechtigt, Finanzdienstleistungen und Wertpapiere anzubieten.
Datenbank der BaFin nutzen: In der Unternehmens- und Prospektdatenbank der BaFin kann geprüft werden, ob ein Unternehmen zugelassen und ein Wertpapierprospekt hinterlegt ist.
Keine voreiligen Investitionen tätigen: Bei Angeboten, die hohe Renditen versprechen oder nur für kurze Zeit verfügbar sind, ist besondere Vorsicht geboten.
Keine Zahlungen an unbekannte Anbieter leisten: Vorab sollte immer geprüft werden, ob ein Unternehmen tatsächlich existiert und berechtigt ist, Finanzdienstleistungen anzubieten.

Die BaFin rät dringend dazu, keine Geschäfte mit der Eurofina Financial Group Limited einzugehen und warnt davor, auf deren Angebote zu reagieren. Verbraucher sollten sich vor unseriösen Investitionsmöglichkeiten schützen und bei Zweifeln eine unabhängige Beratung einholen.

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