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BaFin warnt vor betrügerischen Jobangeboten auf hehl-jobs.net

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Stellenangeboten, die auf der Website hehl-jobs.net veröffentlicht werden. Die dort beworbenen Jobangebote stammen nicht von der in Marxen ansässigen KundenServiceCenter Hehl GmbH & Co. KG, sondern sind das Ergebnis eines Identitätsdiebstahls.

Warnsignale: Geldtransfers und Krypto-Käufe für Dritte

Die angebotenen Tätigkeiten beinhalten die Weiterleitung von Geldern über eigene Bankkonten sowie den Erwerb von Kryptowerten für Dritte. Doch Vorsicht:

  • Geldtransfers für andere Personen sind erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne die erforderliche Genehmigung als Finanzmittler auftritt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
  • Der Kauf und die Verwaltung von Kryptowerten für Dritte kann unter das Verbot unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Kryptomärkteverordnung (MiCAR) fallen – auch hier drohen rechtliche Folgen.

Hohe Risiken für Bewerber

Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen besteht für Bewerber ein erhebliches finanzielles Risiko:

  • Empfänger von überwiesenen Geldern könnten Rückzahlungsansprüche geltend machen, da die Transaktionen möglicherweise aus betrügerischen Aktivitäten stammen.
  • Missbrauch persönlicher Daten: Betrüger nutzen oft Identitäten von Arbeitssuchenden für weitere kriminelle Zwecke.

BaFin rät zur Vorsicht und ruft zur Meldung auf

Die BaFin hat bereits mehrfach vor ähnlichen Betrugsmaschen gewarnt. Betroffene sollten umgehend die Polizei oder die Staatsanwaltschaft informieren, um sich vor möglichen Konsequenzen zu schützen.

Diese Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 8 Abs. 7 ZAG und § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).

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