Juist, 14. Februar 2025 – Schwere Zeiten für die 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG: Das Amtsgericht Aurich hat unter dem Aktenzeichen 9 IN 27/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Vorläufige Insolvenzverwaltung und Maßnahmen
Das Unternehmen, das an der Strandpromenade 1 auf Juist ansässig ist, wird durch die Himmelstor Juist GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, deren Geschäftsführer Mehmet Serkan Yedikule ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Oldenburg bestellt.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden folgende Maßnahmen erlassen:
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, um das Vermögen zu sichern.
- Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, nicht mehr an das Unternehmen selbst.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt werden.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden.
Die 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Wie geht es weiter?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG eine Sanierung in Frage kommt oder ob eine geordnete Liquidation bevorsteht.
Gerade in der Hotel- und Gastronomiebranche ist die wirtschaftliche Lage angespannt – steigende Betriebskosten, Saisonalität und ein sich veränderndes Reiseverhalten stellen viele Betriebe vor Herausforderungen. Ob der 7. Himmel auf Juist noch eine Zukunft hat oder endgültig seine Türen schließen muss, wird sich bald entscheiden. Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner müssen sich auf eine Phase der Unsicherheit einstellen.