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Landgericht München I: Das Drama um Alfons S. – Subventionsbetrug und andere Spitzfindigkeiten

AJEL (CC0), Pixabay

Die 12. Große Strafkammer (auch bekannt als „Club der Wirtschaftssünder“) hat am 05.02.2025 feierlich beschlossen, die Anklage gegen den Angeklagten Alfons S. zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Der 75-jährige Unternehmer, der vermutlich dachte, Subventionen wären eine Art persönliches Taschengeld, sieht sich nun wegen Subventionsbetrugs und anderer kreativer Finanzakrobatiken vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits am 14.10.2024 Anklage erhoben – ganz wie es sich für eine gründliche Behörde gehört (siehe Pressemitteilung 05/2024, falls Sie noch Langeweile haben).

Allerdings zeigt sich die Justiz auch hier von ihrer pragmatischen Seite: Der ursprüngliche Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurde in weiser Voraussicht auf eine sichere Verurteilung in den anderen Punkten kurzerhand nach § 154 StPO eingestellt. Wozu sich mit Kleinkram aufhalten, wenn die großen Fische schon im Netz zappeln?

Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder hat bereits vier Hauptverhandlungstermine festgelegt, damit niemand die Spannung lange aushalten muss: 24.06.2025, 01.07.2025, 02.07.2025 und 14.07.2025. Markieren Sie sich diese Daten fett im Kalender – das Gerichtsspektakel des Jahres steht bevor!

Für die Medienvertreter, die sich natürlich schon die Hände reiben, wird es ein Akkreditierungsverfahren geben. Details dazu folgen in Kürze, also halten Sie Ihre Kameras bereit und warten Sie geduldig auf den nächsten bürokratischen Akt.

Bleibt nur die Frage: Wird Alfons S. sich aus der Sache herauswinden können, oder ist es Zeit, das Subventionskassenbuch endgültig zu schließen? Stay tuned!

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