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DEGAG Genussrechte:Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was muss ein Finanzberater für eine rechtlich einwandfreie Beratung beachten?

styles66 (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, die Haftung des Vertriebs ist bei Gesprächen mit Anlegern immer wieder ein großes Thema. Welche Punkte muss ein Finanzberater beachten, um eine rechtlich einwandfreie Beratung durchzuführen?

Kerstin Bontschev: Eine rechtssichere Finanzberatung erfordert vor allem Sorgfalt, Transparenz und Dokumentation. Ein Finanzberater muss sicherstellen, dass er seinen Kunden alle relevanten Informationen gibt – und zwar verständlich, vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört insbesondere eine detaillierte Risikoaufklärung. Der Anleger muss genau wissen, welche Chancen, aber auch welche Risiken mit einem bestimmten Finanzprodukt verbunden sind.

Interviewer: Gibt es gesetzliche Vorgaben, die dabei beachtet werden müssen?

Kerstin Bontschev: Ja, in Deutschland sind Finanzberater an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) schreibt vor, dass eine Beratung anleger- und anlagegerecht erfolgen muss. Das bedeutet, dass der Berater einerseits die finanzielle Situation und Risikobereitschaft des Kunden ermitteln muss und andererseits sicherstellen muss, dass das empfohlene Produkt dazu passt.

Außerdem gibt es eine Dokumentationspflicht. Nach jeder Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, in dem die wesentlichen Punkte des Gesprächs festgehalten sind. Dieses Dokument dient nicht nur als Nachweis für den Berater, sondern auch als Absicherung für den Kunden.

Interviewer: Was passiert, wenn ein Finanzberater diese Pflichten nicht erfüllt?

Kerstin Bontschev: Wenn eine Beratung fehlerhaft oder unvollständig war, kann der Anleger unter Umständen Schadensersatz fordern. Entscheidend ist dabei, ob der Berater seine Aufklärungspflicht verletzt hat. Fehlende oder unzureichende Risikoaufklärung, falsche Versprechungen oder das Verschweigen wichtiger Informationen können zur Haftung führen. Letztlich entscheidet aber immer ein Gericht, ob ein Beratungsfehler vorliegt.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die den Verdacht haben, falsch beraten worden zu sein?

Kerstin Bontschev: Zunächst sollten sie alle Unterlagen und Protokolle aus der Beratung prüfen. Falls kein oder nur ein unvollständiges Beratungsprotokoll vorliegt, ist das oft schon ein erstes Warnzeichen. Dann kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage einzuschätzen. Allerdings muss sich jeder Anleger bewusst sein, dass ein Gerichtsverfahren immer mit einem gewissen Prozessrisiko verbunden ist.

Interviewer: Gibt es Fälle, in denen es sich besonders lohnt, rechtlich vorzugehen?

Kerstin Bontschev: Ja, wenn hohe finanzielle Verluste entstanden sind und es Hinweise darauf gibt, dass der Berater seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Unsere Gespräche mit Anlegern zeigen, dass es in vielen Fällen durchaus lohnenswert sein kann, diesen Weg zu gehen.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für das Gespräch!

Kerstin Bontschev: Sehr gerne!

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