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„Alles sauber bei DEGAG? Na ja…“ – Ein Interview mit Anlegerschützer Thomas Bremer

PaliGraficas (CC0), Pixabay

In der Debatte um die DEGAG-Genussrechte steht immer wieder die Rolle von André Bischoff, Aufsichtsrat der DEGAG Holding, im Fokus. Thomas Bremer, Anlegerschützer und Kritiker der DEGAG, nimmt sich kein Blatt vor den Mund. Warum ein Versicherungsmakler mit besten Einblicken in die Immobilienlage schweigt, was das für geschädigte Anleger bedeutet und warum eine D&O-Versicherung interessant wäre – ein Gespräch mit viel Potenzial für Kopfschütteln.

Redaktion: Herr Bremer, André Bischoff ist im Hauptberuf Versicherungsmakler und Aufsichtsrat der DEGAG Holding. Ist das eine ungewöhnliche Kombination?

Thomas Bremer: Das kommt darauf an. Als Versicherungsmakler hat er sich sicher intensiv mit den von ihm versicherten DEGAG-Immobilien befasst – schließlich geht es dabei um Risiken. Man schaut sich als Makler an, wie der Zustand der Gebäude ist, ob Leerstände bestehen, ob Sanierungen nötig wären. Und wenn er das alles wusste, dann frage ich mich schon: Warum hat er als Aufsichtsrat nicht dafür gesorgt, dass das DEGAG-Konzept auch wirklich umgesetzt wird?

Redaktion: Was genau meinen Sie mit „DEGAG-Konzept“?

Thomas Bremer: Das Geschäftsmodell lautete ja: Problemimmobilien kaufen, sanieren und nachhaltig vermieten. Aber wenn ich mir manche DEGAG-Immobilie heute anschaue, dann drängt sich die Frage auf: Hat sich der Zustand seit der Übernahme verbessert oder eher verschlechtert?

Redaktion: Wäre es nicht seine Pflicht als Aufsichtsrat gewesen, hier aktiv einzugreifen?

Thomas Bremer: Genau das meine ich. Ein Aufsichtsrat ist nicht nur eine nette Visitenkarte, er hat Kontrollmöglichkeiten. Und wenn ein Aufsichtsrat ein derart genaues Wissen über die Immobilien hat, dann kann er nicht einfach nur zusehen. Oder schlimmer: nichts sagen.

Redaktion: Haben Sie versucht, mit Herrn Bischoff zu sprechen?

Thomas Bremer: Natürlich! Aber er hat sich entschieden zu schweigen – warum auch immer.

Redaktion: Ein weiteres Thema ist die mögliche Existenz einer D&O-Versicherung. Warum ist das für Anleger interessant?

Thomas Bremer: Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Insurance) schützt Vorstände und Aufsichtsräte vor Haftungsansprüchen. Wenn es eine solche Police für die DEGAG gibt, dann wäre das für geschädigte Anleger eine spannende Frage: Werden hier etwaige Schadensersatzansprüche gedeckt?

Redaktion: Haben Sie dazu Informationen?

Thomas Bremer: Wir haben Hinweise, aber eben kein gesichertes Wissen. Es wäre natürlich besser, wenn sich Herr Bischoff dazu äußern würde – aber wie gesagt, er schweigt ja lieber.

Redaktion: Falls es eine Klage gegen ihn gibt, wird er dann noch schweigen können?

Thomas Bremer: Nein. Wenn ein Anwalt ihn offiziell anschreibt, dann wird er antworten müssen. Dann dürfte es spannend werden.

Redaktion: Also bleibt es vorerst dabei: Viele offene Fragen und ein schweigender Aufsichtsrat?

Thomas Bremer: Leider ja. Aber eines ist klar: Die betroffenen Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Wer schweigt, hat vielleicht einfach keine guten Antworten.

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