Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 36m IN 3871/24 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mbau-Consulting GmbH abgewiesen. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Mbau-Consulting GmbH, mit Sitz in der Köpenicker Straße 6, 10997 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152940 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Lukasz Krzysztof Starczewski vertreten.
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben Gläubiger keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Stattdessen bleibt nur der individuelle Rechtsweg, um offene Ansprüche durchzusetzen. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch oft schwierig, insbesondere wenn keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft bleibt damit ungewiss, und betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob noch weitere rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung möglich sind.