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Insolvenzantrag der Maier Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hagen hat am 13. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 103 IN 164/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maier Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen.

Die Maier Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Attendorner Straße 11a, 58840 Plettenberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2912 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Stefan Maier vertreten.

Da das verfügbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wurde der Antrag gemäß § 26 InsO abgewiesen. Dies bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und Gläubiger keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend zu machen. Stattdessen bleibt nur der individuelle Rechtsweg, um offene Ansprüche durchzusetzen – was in der Praxis häufig schwierig ist, wenn keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft bleibt damit ungewiss, und betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob noch weitere rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung möglich sind.

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