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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Tollé Planungs GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat am 14. Februar 2025 um 10:41 Uhr unter dem Aktenzeichen 11 IN 21/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tollé Planungs GmbH & Co. KG angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Situation der Antragstellerin zu sichern und nachteilige Veränderungen an deren Vermögenslage zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die Tollé Planungs GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Clärenore-Stinnes-Straße 15 in Verden (Aller), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 203026 eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Tollé Verwaltungsgesellschaft mbH.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Tollé Planungs GmbH & Co. KG angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten.

Mit dieser Entscheidung beginnt eine entscheidende Phase im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Forderungen anmelden.

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