Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 3614 IN 216/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tagespflege Ma Maison GmbH mit Sitz in Berlin angeordnet. Damit sollen mögliche nachteilige Veränderungen in der finanziellen Lage des Unternehmens verhindert werden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Tagespflege Ma Maison GmbH, ansässig in der Galenstraße 25 A, wird durch ihre Geschäftsführerin Madeleine Sakar vertreten. Ziel der Maßnahme ist es, das verbleibende Vermögen zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser aus Berlin bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überwachen und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ab sofort sind alle Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit seiner Zustimmung zulässig. Zudem wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt. Die Geschäftspartner und Schuldner der Tagespflege Ma Maison GmbH wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Mit dieser Entscheidung ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer endgültigen Insolvenzabwicklung kommt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche und mögliche weitere Entwicklungen informieren.