Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Fairräumer GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 hat das Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fairräumer GmbH & Co. KG mit Sitz in Bürstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 431/24 endgültig beendet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Fairräumer GmbH & Co. KG, ansässig in der Nibelungenstraße 62 in Bürstadt, stand seit dem 10. Juli 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Diese wurde am 6. November 2024 erneut bestätigt, um eine geordnete Abwicklung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu gewährleisten. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungierte die Fairräumer Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Svenja Weber mit Wohnsitz in Wald-Michelbach.

Mit der nun erfolgten Abweisung des Insolvenzantrags wurden sämtliche zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Damit endet das Verfahren ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, da das vorhandene Vermögen nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine geordnete Insolvenzabwicklung erfolgt und offene Forderungen möglicherweise nicht mehr beglichen werden können. Die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens bleibt damit ungewiss.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FINMA-Warnung: CoinWheez – Dubioser Krypto-Anbieter ohne Regulierung

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schmelzer Formentechnik GmbH & Co. KG angeordnet