Das Amtsgericht Darmstadt hat am 13. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 9 IN 820/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fairräumer GmbH & Co. KG mit Sitz in Bürstadt abgewiesen. Der Grund für diese Entscheidung ist die unzureichende Masse, um die Verfahrenskosten zu decken, gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Die Fairräumer GmbH & Co. KG, ansässig in der Nibelungenstraße 62, hatte das Verfahren angestrebt, um eine geordnete Abwicklung ihrer finanziellen Verpflichtungen zu ermöglichen. Mit der Abweisung des Antrags bleibt den Gläubigern jedoch keine reguläre Insolvenzquote, da kein Verfahren eröffnet wird. Dies bedeutet, dass sie ihre Forderungen nicht mehr im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend machen können.
Für Geschäftspartner und Gläubiger des Unternehmens hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Ohne Insolvenzverfahren fehlt eine zentrale Stelle zur Abwicklung der offenen Forderungen. Betroffene Gläubiger müssen nun eigenständig versuchen, ihre Ansprüche durchzusetzen, was sich in der Praxis oft als schwierig erweist.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzverfahren, und das Unternehmen bleibt ohne weitere insolvenzrechtliche Verwaltung. Die wirtschaftliche Zukunft der Fairräumer GmbH & Co. KG bleibt damit ungewiss.