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Adidas kassiert Türkei-Strafe: Echt jetzt, „echtes Leder“ war nicht genau genug?

kirill_makes_pics (CC0), Pixabay

Adidas hat mal wieder Schlagzeilen gemacht – diesmal jedoch nicht mit neuen Sneaker-Trends oder bahnbrechenden Sportinnovationen, sondern mit einer Strafe aus der Türkei. Grund: Der Sportartikelriese hat es versäumt, Kunden explizit darauf hinzuweisen, dass ein bestimmtes Schuhmodell Schweinsleder enthält.

Die türkische Aufsichtsbehörde für Werbung griff durch und verhängte eine Geldstrafe von umgerechnet mehr als 15.000 Dollar (rund 14.400 Euro) gegen das deutsche Unternehmen. Der Vorwurf: Beim beliebten Sportschuh-Modell „Samba OG“ habe Adidas lediglich die allgemeine Bezeichnung „echtes Leder“ verwendet – ohne zu spezifizieren, dass es sich dabei um Schweinsleder handelt.

Ein teures Missverständnis oder eine Frage der Transparenz?

Man könnte meinen, dass „echtes Leder“ eine relativ klare Angabe ist – schließlich hebt sich der Begriff von synthetischen Alternativen ab und soll eigentlich für Qualität stehen. Doch die türkischen Behörden sehen das anders: Gerade in einem mehrheitlich muslimischen Land, in dem Schweinsleder aus religiösen Gründen problematisch sein kann, sei diese Information entscheidend für Verbraucher.

Adidas hätte also ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass in den legendären Samba-Sneakern tatsächlich ein Hauch von Schwein steckt. Das Unternehmen hingegen hatte vermutlich nicht damit gerechnet, dass die allgemeine Angabe „echtes Leder“ als unvollständige oder gar irreführende Produktbeschreibung ausgelegt werden könnte.

Die Strafe: Ein Tropfen auf den heißen Sneaker-Markt

Nun darf Adidas also 14.400 Euro zahlen – ein Betrag, der in den globalen Unternehmensfinanzen des Milliarden-Konzerns kaum als Portokasse durchgeht. Das ist in etwa das, was ein einziger Adidas-Store an einem guten Verkaufstag mit ein paar neuen Yeezy-Releases einnimmt.

Aber es geht hier wohl weniger um den finanziellen Schaden als um den PR-Effekt:

  • Für viele Verbraucher in der Türkei ist dies eine Frage des Respekts und der Transparenz.
  • Für Adidas ist es vermutlich eher ein bürokratisches Ärgernis.
  • Für andere Unternehmen könnte es eine Warnung sein, dass Materialangaben je nach Land und Kultur nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten.

Die Moral von der Geschichte: Mehr Kleingedrucktes, weniger Strafen?

Adidas hätte die ganze Sache leicht vermeiden können, indem es einfach ein paar zusätzliche Worte auf das Etikett druckt. Aber wer liest schon das Kleingedruckte bei einem Schuh, dessen Design ohnehin längst Kultstatus hat?

Die Frage bleibt also: War Adidas wirklich in der Pflicht, diese Information prominent zu kennzeichnen, oder handelt es sich um eine übertriebene Regulierungsmaßnahme?

Eines ist jedenfalls sicher: Das nächste Mal wird Adidas wohl doppelt überlegen, welche Lederart in einem neuen Sneaker steckt – oder zumindest, ob sie auch wirklich in der Produktbeschreibung erwähnt wird.

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