Mannheim, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Mannheim hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der za:media GmbH (Aktenzeichen 2 IN 1130/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit sind sämtliche finanziellen Transaktionen des Unternehmens ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Um eine nachteilige Veränderung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin zu verhindern, wurden am 13. Februar 2025 um 11:24 Uhr folgende Maßnahmen erlassen:
- Einschränkung der Verfügungsmacht: Die za:media GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Stephan Rüdlin wurde mit der vorläufigen Verwaltung des Unternehmens beauftragt.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits begonnene Maßnahmen gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
- Kontrolle über finanzielle Transaktionen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Geschäftspartner sind angewiesen, offene Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage und Zukunftsaussichten
Neben der Verwaltung des Unternehmens wird der vorläufige Insolvenzverwalter auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob es Chancen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs gibt.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der offiziellen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensverfügungen mehr erfolgen. Gläubiger und Geschäftspartner müssen sich darauf einstellen, dass sämtliche finanziellen Transaktionen ab sofort unter Aufsicht des Insolvenzverwalters stehen.
In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder ob eine alternative Sanierungslösung gefunden wird. Die Zukunft der za:media GmbH bleibt vorerst ungewiss.