Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Instac GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3613 IN 335/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Instac GmbH angeordnet. Damit steht das Unternehmen unter finanzieller Aufsicht, während über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden am 10. Februar 2025 um 17:30 Uhr folgende Maßnahmen getroffen:

  • Eingeschränkte Verfügungsmacht: Die Instac GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin übernimmt die vorläufige Verwaltung des Unternehmens und hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu bewerten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorerst ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
  • Kontrolle über finanzielle Transaktionen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.

Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte

Gegen den Beschluss 3613 IN 335/25 kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der offiziellen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet für Gläubiger, dass ihre Forderungen nun unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters geprüft und verwaltet werden. Ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Sanierungsmöglichkeiten bestehen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Die Zukunft der Instac GmbH bleibt ungewiss – die nächsten Schritte im Verfahren 3613 IN 335/25 werden maßgeblich darüber entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt wird.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für BMB Bernd Müller Bau GmbH angeordnet

Next Post

Allgemeines Veräußerungsverbot für ZHW GmbH im Insolvenzverfahren angeordnet