Berlin, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren 36b IN 8522/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BMB Bernd Müller Bau GmbH angeordnet. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort strengen finanziellen Restriktionen, während über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsmacht: Die BMB Bernd Müller Bau GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin wurde mit der Aufgabe betraut, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten.
- Zwangsvollstreckung gestoppt: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorerst ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen den Beschluss 36b IN 8522/24 kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder in elektronischer Form unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um das Verfahren offiziell zu eröffnen, oder ob alternative Lösungen, wie eine Sanierung, möglich sind. Für Gläubiger bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung, dass ihre offenen Forderungen nun unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters geprüft und verwaltet werden.
Ob die BMB Bernd Müller Bau GmbH eine Zukunft hat oder die endgültige Abwicklung bevorsteht, wird sich bald entscheiden.