Düsseldorf, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzverfahren 503 IN 33/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Blake Deutschland GmbH angeordnet. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort strengen finanziellen Restriktionen, während über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht um 13:51 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:
- Eingeschränkte Verfügungsmacht: Die Blake Deutschland GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus Düsseldorf übernimmt die vorläufige Verwaltung des Unternehmens. Er hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu bewerten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorerst ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
- Kontrolle über finanzielle Transaktionen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte
Gegen den Beschluss 503 IN 33/25 können die Schuldnerin oder Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Düsseldorf einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der offiziellen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder in elektronischer Form unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet für Gläubiger, dass ihre Forderungen nun unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters geprüft und verwaltet werden. Geschäftspartner der Blake Deutschland GmbH müssen sich darauf einstellen, dass alle finanziellen Transaktionen künftig nur mit Genehmigung des Insolvenzverwalters erfolgen können.
In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Sanierungsmaßnahmen möglich sind. Die Zukunft der Blake Deutschland GmbH bleibt ungewiss.