Potsdam, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Potsdam hat den Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Preußischer Immobilien Kontor GmbH mangels Masse abgewiesen.
Begründung der Entscheidung
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, jedoch reicht das Vermögen der Schuldnerin nicht aus, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten in Höhe von 2.500 € zu decken. Dies geht insbesondere aus dem Gutachten des beauftragten Sachverständigen hervor.
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO kann ein Insolvenzverfahren nur eröffnet werden, wenn die vorhandene Masse ausreicht, um zumindest die Verfahrenskosten zu tragen. Da dies nicht der Fall ist, musste der Antrag abgelehnt werden.
Folgen der Entscheidung
- Kostenregelung: Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Verfahrenswert: Das Insolvenzgericht hat den Wert des Verfahrens auf 0 € festgesetzt.
- Keine Eröffnung des Verfahrens: Gläubiger können aus dieser Entscheidung keine Insolvenzansprüche ableiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Beschwerdegericht: Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
- Fristbeginn: Drei Tage nach Absendung des Beschlusses durch das Insolvenzgericht
- Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die Preußischer Immobilien Kontor GmbH formal bestehen, jedoch ohne Möglichkeit eines geordneten Insolvenzverfahrens. Gläubiger müssen nun alternative rechtliche Schritte prüfen, um ihre Forderungen geltend zu machen.