Schweinfurt, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Schweinfurt hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Polaris Green Energy Verwaltungs UG (Aktenzeichen IN 220/24) den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Begründung der Entscheidung
Das Gericht stellte fest, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 InsO kann ein Insolvenzverfahren nur eröffnet werden, wenn genügend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu tragen. Da dies nicht gegeben ist, wurde der Antrag abgelehnt.
Folgen der Entscheidung
- Kein Insolvenzverfahren: Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, allerdings ohne Möglichkeit einer geordneten Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren.
- Kostenregelung: Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Auswirkungen für Gläubiger: Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schweinfurt eingelegt werden.
- Beschwerdegericht: Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt
- Fristbeginn: Mit Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
- Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und eine Erklärung beinhalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Ablehnung des Insolvenzantrags bedeutet für Gläubiger, dass sie ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen können. Stattdessen müssen sie alternative rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen prüfen.
Die Polaris Green Energy Verwaltungs UG bleibt zwar formal bestehen, jedoch ohne Aussicht auf eine geordnete Sanierung oder Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren.