Stuttgart, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzverfahren 9 IN 1972/24 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO für die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG aufgehoben. Damit entfallen vorerst alle Einschränkungen, die zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet wurden.
Hintergrund des Verfahrens
Die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG, ansässig in Fellbach und vertreten durch die Komplementärin Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte Verwaltungs GmbH sowie deren Geschäftsführer Harald und Joseph Panzer, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurden zunächst Maßnahmen nach § 21 InsO angeordnet. Diese dienten dazu, Vermögensverschiebungen zu verhindern und Gläubigerinteressen zu wahren. Mit der jetzigen Aufhebung dieser Maßnahmen entfällt diese Schutzwirkung.
Bedeutung für das Verfahren
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann verschiedene Gründe haben:
- Rücknahme oder Ablehnung des Insolvenzantrags, falls sich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung nicht erfüllt sind.
- Einigung mit Gläubigern oder alternative Lösungen, die eine Insolvenz obsolet machen.
- Fehlende Insolvenzmasse, sodass das Verfahren nicht weitergeführt werden kann.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass die ursprünglichen Einschränkungen für das Unternehmen entfallen und es möglicherweise wieder über sein Vermögen verfügen kann.
Wie geht es weiter?
Ob die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG doch noch ein Insolvenzverfahren durchläuft oder ob eine andere Lösung gefunden wurde, bleibt abzuwarten. Sollte das Insolvenzgericht die Eröffnung endgültig ablehnen, könnten Gläubiger auf zivilrechtliche Wege angewiesen sein, um offene Forderungen geltend zu machen.