Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am zwölften Februar zweitausendfünfundzwanzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HaGaBau Kreuziger GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Jüchen, Garzweiler Allee achtundfünfzig, wird von Geschäftsführer Robert Kreuziger vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 17514 eingetragen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus Düsseldorf bestellt. Geschäftliche Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung möglich.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Zahlungsverbot für Schuldner des Unternehmens: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die HaGaBau Kreuziger GmbH leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gestoppt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Abnahme der Vermögensauskunft.
Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass bestehende Forderungen gesichert und im weiteren Verfahren geltend gemacht werden müssen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über den weiteren Verlauf informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 45 IN 1/25 geführt. Betroffene können sich dort über die weiteren Schritte informieren.