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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Brehmweg 3 Immobilienhandel und Bauträgergesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am zwölften Februar zweitausendfünfundzwanzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brehmweg 3 Immobilienhandel & Bauträgergesellschaft mbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, Randstraße achtunddreißig a, wird von Geschäftsführer Dirk Paul Johannsen vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 156346 eingetragen.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg bestellt. Geschäftliche Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zahlungsverbot für Schuldner des Unternehmens: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Brehmweg 3 Immobilienhandel & Bauträgergesellschaft mbH leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, bestehende Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gestoppt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass bestehende Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über den weiteren Verlauf informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 46/25 geführt. Betroffene können dort Einsicht in die gerichtlichen Unterlagen nehmen oder sich über die weiteren Schritte informieren.

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