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Vorläufige Insolvenzverwaltung für 8000 Vintages Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 36v IN 3982/24

Berlin, 11. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36v IN 3982/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der 8000 Vintages Germany GmbH angeordnet. Mit dieser Entscheidung soll das Unternehmensvermögen gesichert werden, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine mögliche Insolvenzmasse für die Gläubiger zu erhalten.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin, die von Geschäftsführer George Sujashvili vertreten wird, nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere ist es der 8000 Vintages Germany GmbH untersagt, Außenstände einzuziehen. Auch die Geschäftspartner des Unternehmens sind betroffen: Ihnen ist es ab sofort untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten – stattdessen dürfen Gelder nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter überwiesen werden.

Zusätzlich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände.

Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte

Gegen den Beschluss 36v IN 3982/24 kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgte – mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Rechtsbehelfe müssen schriftlich eingereicht oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Finanzlage der Schuldnerin detailliert prüfen und feststellen, ob genügend Mittel für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden sind. Sollte sich herausstellen, dass eine Sanierung möglich ist, könnte es zu einem Insolvenzplanverfahren kommen. Andernfalls droht die geordnete Abwicklung des Unternehmens.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Sie müssen nun abwarten, wie sich das Verfahren entwickelt und ob ihre Forderungen zumindest teilweise beglichen werden können.

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