Dresden, 4. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dresden hat im Verfahren 532 IN 1954/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NOSTRO Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgelehnt. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
Die Gesellschaft mit Sitz in Dresden, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Spies, hatte ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Unternehmensvermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Durch die Abweisung des Antrags bleibt die NOSTRO Verwaltungsgesellschaft mbH ohne Insolvenzverwaltung, was bedeutet, dass Gläubiger ihre offenen Forderungen nicht über ein geregeltes Verfahren geltend machen können. Offene Rechnungen dürften somit unwiederbringlich verloren sein.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen den Beschluss 532 IN 1954/24 kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Dresden eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden müssen schriftlich oder als qualifiziert elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Ungewisse Zukunft des Unternehmens
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht die NOSTRO Verwaltungsgesellschaft mbH wirtschaftlich vor dem Aus. Ohne eine Insolvenzverwaltung bleibt das Unternehmen handlungsunfähig, während Gläubiger kaum Chancen auf eine Rückzahlung ihrer Forderungen haben. Ob Geschäftsführer Stephan Spies oder betroffene Gläubiger noch weitere rechtliche Schritte einleiten, bleibt abzuwarten.