Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

BaFin: DEGAG Kapital GmbH stellt Insolvenzantrag – Auswirkungen auf Anleger

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bekannt, dass die DEGAG Kapital GmbH mit Sitz in Hamburg, Hohe Bleichen acht, am sechsten Februar zweitausendfünfundzwanzig beim Amtsgericht Hameln einen Insolvenzantrag aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gestellt hat.

Betroffene Vermögensanlagen

Von der Insolvenz betroffen sind verschiedene Genussrechts-Beteiligungen, die die DEGAG Kapital GmbH ausgegeben hat:

  • Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit fünf Jahre
  • Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit fünf Jahre
  • Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit zehn Jahre
  • Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit zehn Jahre

Die Verkaufsprospekte für diese Anlagen wurden am neunten Dezember zweitausendsechzehn veröffentlicht.

Zudem sind folgende Anlagen betroffen, die seit neunundzwanzigsten März zweitausendachtzehn öffentlich angeboten wurden:

  • Genussrecht „DEGAG WohnInvest sieben – Mindestlaufzeit fünf Jahre, Zinssatz sechs Komma fünf Prozent pro Jahr“
  • Genussrecht „DEGAG WohnInvest sieben – Mindestlaufzeit zehn Jahre, Zinssatz sechs Komma neun Prozent pro Jahr“

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf Anleger?

Mit dem gestellten Insolvenzantrag steht fest, dass die Fähigkeit der DEGAG Kapital GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich beeinträchtigt ist. Konkret bedeutet dies, dass Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der investierten Beträge nicht mehr gesichert sind.

Anlegerinnen und Anleger sollten dringend prüfen, welche Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche notwendig sind. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass sie die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Informationen nicht prüft und keine individuelle Beratung oder Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen leisten kann.

Was sollten betroffene Anleger tun?

  • Verträge und Unterlagen prüfen: Anleger sollten ihre Investment-Dokumente sichten und sich über ihre individuellen Ansprüche informieren.
  • Rechtliche Beratung einholen: Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können helfen, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.
  • Entwicklung des Insolvenzverfahrens beobachten: Betroffene sollten verfolgen, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Maßnahmen ergriffen werden.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hameln geführt. Betroffene Anleger können sich dort über den aktuellen Stand informieren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Amtsgericht Würzburg hebt Sicherungsmaßnahmen für Schmidt-Bau Hoch- und Tiefbau GmbH auf

Next Post

BaFin warnt vor unseriösem Anbieter „Internationale Bausparkasse“