Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bekannt, dass die DEGAG Kapital GmbH mit Sitz in Hamburg, Hohe Bleichen acht, am sechsten Februar zweitausendfünfundzwanzig beim Amtsgericht Hameln einen Insolvenzantrag aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gestellt hat.
Betroffene Vermögensanlagen
Von der Insolvenz betroffen sind verschiedene Genussrechts-Beteiligungen, die die DEGAG Kapital GmbH ausgegeben hat:
- Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit fünf Jahre
- Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit fünf Jahre
- Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit zehn Jahre
- Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit zehn Jahre
Die Verkaufsprospekte für diese Anlagen wurden am neunten Dezember zweitausendsechzehn veröffentlicht.
Zudem sind folgende Anlagen betroffen, die seit neunundzwanzigsten März zweitausendachtzehn öffentlich angeboten wurden:
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest sieben – Mindestlaufzeit fünf Jahre, Zinssatz sechs Komma fünf Prozent pro Jahr“
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest sieben – Mindestlaufzeit zehn Jahre, Zinssatz sechs Komma neun Prozent pro Jahr“
Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf Anleger?
Mit dem gestellten Insolvenzantrag steht fest, dass die Fähigkeit der DEGAG Kapital GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich beeinträchtigt ist. Konkret bedeutet dies, dass Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der investierten Beträge nicht mehr gesichert sind.
Anlegerinnen und Anleger sollten dringend prüfen, welche Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche notwendig sind. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass sie die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Informationen nicht prüft und keine individuelle Beratung oder Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen leisten kann.
Was sollten betroffene Anleger tun?
- Verträge und Unterlagen prüfen: Anleger sollten ihre Investment-Dokumente sichten und sich über ihre individuellen Ansprüche informieren.
- Rechtliche Beratung einholen: Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können helfen, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.
- Entwicklung des Insolvenzverfahrens beobachten: Betroffene sollten verfolgen, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Maßnahmen ergriffen werden.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hameln geführt. Betroffene Anleger können sich dort über den aktuellen Stand informieren.