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Amtsgericht Potsdam ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Badke Baustoffe GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Potsdam hat am elften Februar zweitausendfünfundzwanzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Badke Baustoffe GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Rhinow, Neustädter Straße eins, wird von Geschäftsführer Hartmuth Badke vertreten.

Sicherung der Insolvenzmasse und Einschränkungen für das Unternehmen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Professor Doktor Torsten Martini bestellt. Ab sofort sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Zudem gelten folgende Anordnungen:

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
  • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Guthaben und offene Forderungen im Namen des Unternehmens einzuziehen und ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind bis auf Weiteres untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Unterlagen zu prüfen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Zudem muss die Geschäftsführung alle erforderlichen Auskünfte erteilen und auf Verlangen relevante Dokumente herausgeben.

Zusätzlich wurde der Insolvenzverwalter damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Darüber hinaus soll er klären, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass bestehende Forderungen und Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen. Gläubiger sollten sich frühzeitig informieren, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Potsdam geführt. Betroffene Parteien können sich dort über den weiteren Verlauf informieren oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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