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Amtsgericht Karlsruhe ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Feinkost Kirbas GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am elften Februar zweitausendfünfundzwanzig Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Feinkost Kirbas GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe, An der Roßweid zwanzig, wird von den Geschäftsführern Erhan Kirbas und Erkan Kirbas vertreten.

Einschränkungen und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um nachteilige Veränderungen der finanziellen Situation der Feinkost Kirbas GmbH zu verhindern, hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung keine eigenständigen Entscheidungen über das Firmenvermögen mehr treffen darf. Stattdessen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Zudem bleibt die bereits am einunddreißigsten Januar zweitausendfünfundzwanzig angeordnete Sicherung des Unternehmensvermögens weiterhin in Kraft. Gleichzeitig werden laufende Zivilverfahren unterbrochen, um eine geordnete Insolvenzabwicklung zu ermöglichen.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger bedeutet dies, dass bestehende Forderungen gesichert werden müssen und eventuelle Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden sollten. Geschäftspartner und Kundinnen sollten sich frühzeitig informieren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 105 IN 113/25 geführt. Betroffene können dort Einsicht in die gerichtlichen Unterlagen nehmen oder sich über den weiteren Verlauf informieren.

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