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Amtsgericht Cottbus ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für taww GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Cottbus hat am zwölften Februar zweitausendfünfundzwanzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der taww GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 18013 CB geführt wird, hat seinen Sitz in Cottbus, Jamlitzer Straße neun und wird von Geschäftsführerin Carola Fischer vertreten.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer bestellt. Das Gericht hat einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet, was bedeutet, dass Geschäftsentscheidungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu prüfen.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollten Gläubiger und Geschäftspartner ihre Forderungen im Blick behalten und sich frühzeitig über das Verfahren informieren. Zahlungen oder finanzielle Verpflichtungen gegenüber der taww GmbH sollten nur nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter erfolgen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 63 IN 387/24 beim Amtsgericht Cottbus geführt. Betroffene können sich dort über den weiteren Verlauf informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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