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Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Leipzig ordnet Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Leipzig, den 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Haferkornstraße 7 in Leipzig und eingetragen unter HRB 23031, wird durch ihren Geschäftsführer Ulf Graichen vertreten.

Mit Beschluss vom heutigen Tage wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung um 15:24 Uhr offiziell angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case LLP bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hainstraße 8 in Leipzig. Für Rückfragen und Anliegen ist er unter der Telefonnummer 0341 9625450 sowie per E-Mail unter insoleipzig@whitecase.com erreichbar.

Im Zuge dieser Entscheidung wurden der Schuldnerin weitgehende Verfügungsbeschränkungen auferlegt. Sämtliche wirtschaftlichen Entscheidungen, die das Vermögen des Unternehmens betreffen, bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.

Darüber hinaus erhält Dr. Hackländer weitreichende Befugnisse: Er ist nicht nur für die Überwachung der Geschäftsführung verantwortlich, sondern auch dazu ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen. Dies schließt insbesondere Bankguthaben ein, die auf ein gesondertes Treuhandkonto übertragen werden können. Ferner ist er befugt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskünfte von Banken, Behörden sowie weiteren relevanten Institutionen einzuholen.

Zum Schutz des Unternehmens und seiner Gläubiger wurden zudem sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – einstweilig eingestellt. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres untersagt.

Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgt – mit der Zustellung, die postalisch oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen kann.

Um die Beschwerde rechtswirksam einzulegen, muss sie schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig erfolgen. Eine elektronische Einreichung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls möglich.

Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt die Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH in eine entscheidende Phase ihrer wirtschaftlichen Zukunft ein. Ob eine Sanierung gelingen kann oder das Unternehmen abgewickelt wird, hängt von den kommenden Wochen und den Entscheidungen des Insolvenzverwalters ab.

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