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LateBird Deutschland GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Paderborn ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Paderborn, den 11. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Krise der LateBird Deutschland GmbH hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Das Amtsgericht Paderborn hat heute um 13:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.

Die Schuldnerin, mit Sitz in der Einsteinstraße 1 in Paderborn und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712, wird durch ihren Geschäftsführer Markus Belte vertreten.

Strenge Auflagen für das Unternehmen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Paderborner Rechtsanwalt Stephan Michels bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der LateBird Deutschland GmbH über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies stellt sicher, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Zudem wurde den Schuldnern der LateBird Deutschland GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, sämtliche Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu begleichen. Michels ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto für die Verwaltung der Unternehmensgelder einzurichten.

Darüber hinaus hat das Amtsgericht jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte vorerst untersagt und laufende Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt.

Ausblick

Mit diesen Maßnahmen wird die finanzielle Situation des Unternehmens nun genau geprüft. Ob eine Sanierung möglich ist oder die LateBird Deutschland GmbH abgewickelt wird, hängt von den weiteren Entwicklungen des Insolvenzverfahrens ab. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder ob es endgültig das Licht der Geschäftswelt verlässt.

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