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Insolvenzverfahren eröffnet: Autarkstrom erneuerbare Energien Service GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Chemnitz, den 11. Februar 2025 – Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Service GmbH mit Sitz in Hirschfeld eingeleitet. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 32594, wird durch den Geschäftsführer Frank Fischer vertreten.

Im Zuge des Verfahrens bestellte das Gericht am heutigen Vormittag um 10:54 Uhr den Rechtsanwalt Oliver Junghänel aus Zwickau zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Herr Junghänel, ansässig am Dr.-Friedrichs-Ring 10, ist ab sofort unter der geschäftlichen Telefonnummer 0375 30347 0 sowie per E-Mail unter zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de erreichbar.

Mit der Anordnung des sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde verfügt, dass Zahlungen durch Drittschuldner ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten sind, es sei denn, er erteilt ausdrücklich eine Genehmigung zur Zahlung an die Schuldnerin.

Der Beschluss des Amtsgerichts liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls eine Verkündung nicht erfolgt – mit der Zustellung. Letztere kann sowohl postalisch als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Um die Beschwerde rechtswirksam einzureichen, muss sie schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz erfolgen. Sie kann auch bei einem anderen Amtsgericht erklärt werden, wobei zu beachten ist, dass die Frist nur gewahrt bleibt, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens steht die Zukunft der Autarkstrom erneuerbare Energien Service GmbH auf dem Prüfstand. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung oder die geordnete Abwicklung des Unternehmens bevorsteht.

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