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Ergänzung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei Mila Carconcept GmbH – Beschränkungen für Arbeitsverhältnisse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Goslar, den 7. Februar 2025 – Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH nimmt eine weitere Wendung. Das Amtsgericht Goslar hat den Beschluss vom 31. Januar 2025, mit dem die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet wurde, nunmehr ergänzt.

Die Schuldnerin, mit Sitz in der Dörntener Straße 20 in Goslar und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 205727, wird durch ihren Geschäftsführer Ladislaus Mikos vertreten.

Regelung der Arbeitsverhältnisse unter Insolvenzaufsicht

Während das Unternehmen weiterhin die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse behält, wurde nun entschieden, dass sämtliche Maßnahmen zur Begründung, Änderung oder Beendigung dieser Arbeitsverhältnisse der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen oder voreiligen Personalentscheidungen getroffen werden, die den Fortgang des Insolvenzverfahrens oder die Gläubigerinteressen gefährden könnten.

Mit dieser Ergänzung verschärft das Insolvenzgericht die Kontrolle über die wirtschaftlichen Handlungen der Schuldnerin und sichert damit die Stabilität des Unternehmens im laufenden Verfahren.

Ausblick

Die Zukunft der Mila Carconcept GmbH bleibt ungewiss. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin stehen sowohl die Geschäftsführung als auch die Belegschaft unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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