Delmenhorst, 10. Februar 2025 – Die MARM GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 10. Februar 2025 um 15:30 Uhr entsprechende Maßnahmen ergriffen, um das Unternehmensvermögen zu sichern.
Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer Björn Conrad vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Beyer von der Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung (Obernstr. 2-12, 28195 Bremen) bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Antragstellers nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Rechtliche Auswirkungen und Maßnahmen
🔹 Beschränkung der Verfügungsbefugnis – Die MARM GmbH kann ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters keine Vermögenswerte veräußern, Forderungen einziehen oder finanzielle Transaktionen durchführen.
🔹 Anweisung an Drittschuldner – Geschäftspartner und Schuldner der MARM GmbH sind angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
🔹 Mögliche Anfechtung des Beschlusses – Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Delmenhorst einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick und nächste Schritte
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die MARM GmbH. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Abwicklung bevorsteht.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen unter insolvenzrechtlichen Bedingungen anmelden müssen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Zukunft für die MARM GmbH besteht oder ob das Insolvenzverfahren zur Liquidation führt.