Mendig, 10. Februar 2025 – Ein schwerer Einschnitt für das traditionsreiche Hotel: Das Amtsgericht Mayen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hotel Laacher Lay GmbH am 10. Februar 2025 um 10:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Hotel mit Sitz in der Bahnstraße 66, 56743 Mendig, ist unter HRB 21063 im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen und wird von Geschäftsführerin Sabine Horstmann vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte (Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main) bestellt. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der finanziellen Handlungsfreiheit: Die Hotel Laacher Lay GmbH kann keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen, insbesondere keine Zahlungen leisten oder Vermögenswerte veräußern, ohne dass der Insolvenzverwalter zustimmt.
🔹 Anweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden, die noch offene Rechnungen gegenüber dem Hotel begleichen müssen, dürfen diese nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung des Gerichts anweisen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
🔹 Mögliche Anfechtung des Beschlusses: Die Schuldnerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mayen einlegen. Auch Gläubiger haben das Recht, Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick und weitere Entwicklungen
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für das Hotel Laacher Lay. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Betriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass ihre Forderungen nach insolvenzrechtlichen Vorgaben behandelt werden. Ob das Hotel weitergeführt werden kann oder das Insolvenzverfahren zur endgültigen Schließung führt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.