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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ELCAT GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Wolfratshausen, 10. Februar 2025 – Die ELCAT Gesellschaft für Industrie- und Medizin-Elektronik mbH, ein Unternehmen mit Sitz in Wolfratshausen, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Wolfratshausen hat am 10. Februar 2025 entsprechende Maßnahmen ergriffen, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine nachteilige Veränderung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 27, 82515 Wolfratshausen, ist unter HRB 65623 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wird von Geschäftsführer Bernd Marquardt vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Cramer (Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen) bestellt. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der finanziellen Handlungsfreiheit – Die ELCAT GmbH darf ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters keine Vermögenswerte veräußern oder über Bankkonten verfügen.

🔹 Informationsbefugnis des Insolvenzverwalters – Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Kontenübersichten, Buchungen und weitere wirtschaftliche Informationen von Banken, Finanzämtern, Krankenkassen, Steuerberatern und weiteren Verfahrensbeteiligten einzuholen.

🔹 Zwangsvollstreckungen gestoppt – Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einstweilige Verfügungen wurden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Möglichkeiten zur Anfechtung der Entscheidung

Die Schuldnerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wolfratshausen einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die ELCAT GmbH. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass ihre Forderungen nach den Vorgaben des Insolvenzrechts behandelt werden. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder das Insolvenzverfahren zur Liquidation führt.

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