Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 05.02.2025
Über das Vermögen der FTB Finest Trading Bayer GmbH, HRB 15461 PL, gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Madeleine Birkenheier, wurde am 05.02.2025 um 15:58 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Frank W. Stroot
Klutestraße 3, 59063 Hamm
Verfügungsbeschränkungen
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Dortmund – 05.02.2025