Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück vom 10.02.2025
Über das Vermögen der Landschlachterei Krischke GmbH (HRB 209742, AG Osnabrück), vertreten durch Geschäftsführer Bodo Aus dem Moore, wurde am 10.02.2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob
Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück
Tel.: 0541/1817-0 | Fax: 0541/1817-210 | E-Mail: pjacob@schoofspartner.de
Verfügungsbeschränkungen & Maßnahmen
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt bzw. eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, neue Sonderkonten zu eröffnen und über bestehende Konten zu verfügen.
- Die Schuldnerin darf Arbeitsverhältnisse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründen, ändern oder beenden.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert und erhält das Vermögen der Schuldnerin und kann deren Geschäftsbetrieb bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung fortführen.
- Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewähren.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Amtsgericht Bersenbrück – 10.02.2025