Schweinfurt, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Schweinfurt hat den Insolvenzantrag der Polaris Immobilien Verwaltung UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt der Gesellschaft der Weg einer geordneten Insolvenz versperrt, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 9948 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Kleine Seite 1, 97647 Willmars, wurde durch die persönlich haftende Gesellschafterin Polaris Green Energy Verwaltungs UG vertreten, deren Geschäftsführer Uwe Podavka ist.
Folgen der Abweisung des Insolvenzantrags
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, erfolgt keine geordnete Abwicklung der Gesellschaft.
🔹 Gläubiger müssen eigene Maßnahmen ergreifen: Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Gläubiger sind auf individuelle rechtliche Schritte angewiesen.
🔹 Mögliche Löschung der Gesellschaft: Die Polaris Immobilien Verwaltung UG & Co. KG könnte aufgrund Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden, sofern keine weiteren Maßnahmen zur Fortführung oder Liquidation getroffen werden.
Möglichkeiten zur Anfechtung der Entscheidung
Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schweinfurt einlegen. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Die Zukunft der Polaris Immobilien Verwaltung UG & Co. KG bleibt ungewiss. Ohne ein Insolvenzverfahren stehen den Gläubigern nur eingeschränkte rechtliche Mittel zur Verfügung, um ihre Ansprüche durchzusetzen.