Ansbach, 04. Februar 2025 – Das Amtsgericht Ansbach hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der FDL Realis GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 6141 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Michael-Gärtner-Straße 2, 91596 Burk, wurde durch Geschäftsführerin Anna-Maria Eglseer vertreten. Die FDL Realis GmbH war im Bereich der Vermittlung von Grundstücksverträgen tätig.
Folgen der Abweisung des Insolvenzantrags
🔹 Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, erfolgt keine geordnete Abwicklung des Unternehmens.
🔹 Gläubiger müssen eigene Maßnahmen prüfen – Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, sodass Gläubiger individuelle rechtliche Schritte erwägen müssen.
🔹 Mögliche Löschung der Gesellschaft – Ohne geordnete Abwicklung droht die Amtslöschung durch das Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Antragstellerin sowie Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ansbach einlegen. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Die Zukunft der FDL Realis GmbH bleibt damit ungewiss. Sollte sich keine alternative Lösung zur Schuldenregulierung finden, droht die endgültige Liquidation und Löschung der Gesellschaft.