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Insolvenzantrag der BDG Handwerker Beteiligungen UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln, 09. Januar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag der BDG Handwerker Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 11. August 2024 gestellt und ging am 13. August 2024 beim Gericht ein. Mit Beschluss vom 09. Januar 2025 entschied das Gericht, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109920 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Hohenzollernring 72, 50672 Köln, wurde durch Geschäftsführer Claus Brockhaus (Riehler Gürtel 41, 50735 Köln) vertreten.

Rechtliche Konsequenzen der Abweisung

Mit der Entscheidung des Gerichts wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die Gesellschaft über keine ausreichende Insolvenzmasse verfügt. Das bedeutet, dass weder eine geordnete Abwicklung noch eine Insolvenzquote für Gläubiger zur Verfügung steht.

Mögliche Folgen für das Unternehmen:
🔹 Liquidation oder Löschung der Gesellschaft aufgrund von Vermögenslosigkeit
🔹 Gläubiger müssen eigenständig Ansprüche durchsetzen, da kein Insolvenzverwalter bestellt wird
🔹 Keine Möglichkeit der Schuldenregulierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie sich nicht auf eine Verwertung der Insolvenzmasse verlassen können und individuelle Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung prüfen müssen.

Ob die Gesellschaft nun von Amts wegen gelöscht wird oder eine freiwillige Auflösung eingeleitet wird, bleibt abzuwarten.

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