Darmstadt, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Verfahren 9 IN 114/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dresscode Textilvertriebs GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Adelungstraße 5-9, 64283 Darmstadt, ist unter der HRB 9310 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ernesto Manzo vertreten.
Gemäß Beschluss vom 10. Februar 2025 um 09:50 Uhr wurde Rechtsanwalt Andreas Maurer (Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Wichtige Maßnahmen des Gerichts:
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, Zahlungen an diese zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
- Ermächtigung zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos gemäß BGH-Urteil vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18).
- Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden.